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AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Ausschlussfrist für Protokollberichtigungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wohnungseigentumssache: Ausschlussfrist für die Klage auf Berichtigung der Versammlungsniederschrift ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll …
Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
Für einen Antrag auf Protokollberichtigung findet die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG analoge Anwendung (KG v. 06.06.1990 - 24 W 1227/90, WuM 1990, 363; OLG Hamm v. 24.01.1985 - 15 W 450/84; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1771). - KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90
Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von …
Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
Für einen Antrag auf Protokollberichtigung findet die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG analoge Anwendung (KG v. 06.06.1990 - 24 W 1227/90, WuM 1990, 363; OLG Hamm v. 24.01.1985 - 15 W 450/84; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1771). - BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04
Bindung der Vorinstanz bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das …
Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG…, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris). - BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90
Anstellung eines Hausmeisters durch einen Verwalter einer Eigentümergemeinschaft; …
Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris).