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   AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15   

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https://dejure.org/2015,78440
AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15 (https://dejure.org/2015,78440)
AG Bensheim, Entscheidung vom 22.05.2015 - 6 C 107/15 (https://dejure.org/2015,78440)
AG Bensheim, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 6 C 107/15 (https://dejure.org/2015,78440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumssache: Ausschlussfrist für die Klage auf Berichtigung der Versammlungsniederschrift ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
    Für einen Antrag auf Protokollberichtigung findet die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG analoge Anwendung (KG v. 06.06.1990 - 24 W 1227/90, WuM 1990, 363; OLG Hamm v. 24.01.1985 - 15 W 450/84; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1771).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
    Für einen Antrag auf Protokollberichtigung findet die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG analoge Anwendung (KG v. 06.06.1990 - 24 W 1227/90, WuM 1990, 363; OLG Hamm v. 24.01.1985 - 15 W 450/84; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1771).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04

    Bindung der Vorinstanz bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
    Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris).
  • BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90

    Anstellung eines Hausmeisters durch einen Verwalter einer Eigentümergemeinschaft;

    Auszug aus AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
    Denn ein Anspruch auf Protokollberichtigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Wohnungs- oder Teileigentümer durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 Z BR 235/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 2 Z 144/90 -" Rn. 18, juris).
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